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KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act: Was seit dem Omnibus gilt

Art. 4 AI Act verlangt KI-Kompetenz, aber kein festes Niveau und kein Zertifikat. Was das für Lernpfade, Zielgruppen und Dokumentation in L&D bedeutet.

In vielen Personalabteilungen liegt seit Monaten dieselbe Frage auf dem Tisch: Wie viel KI-Schulung ist eigentlich „genug“? Lange war von einem „ausreichenden Maß an KI-Kompetenz“ die Rede, und entsprechend unsicher planten L&D-Teams zwischen Pflicht-E-Learning für alle und gar nichts. Mit der Änderung durch den Digital Omnibus hat sich der Rahmen verschoben. Die Pflicht ist geblieben, die Messlatte aber ist eine andere. Dieser Beitrag ordnet ein, was die EU-Kommission dazu in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz festhält. Er dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Die Pflicht bleibt, das „ausreichende Niveau“ entfällt

Artikel 4 der KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Gemeint sind alle, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten, also auch Dienstleister oder Auftragnehmer. Zu berücksichtigen sind dabei Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext der Systeme.

Der Digital Omnibus zur KI-Verordnung ist laut Kommission Mitte Juli 2026 in Kraft getreten. Seitdem gilt: KI-Kompetenz bleibt eine Pflicht für Anbieter und Betreiber, ein bestimmtes oder „ausreichendes“ Niveau wird aber nicht mehr vorgeschrieben. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen Unternehmen unterstützen, unter anderem mit Praxisbeispielen auf einer zentralen Informationsplattform. Der KI-Ausschuss (AI Board) soll Empfehlungen mit gemeinsamen Zielen erarbeiten.

Wichtig für Unternehmen, die Hochrisiko-Systeme betreiben: Die Pflicht, das zuständige Personal für die menschliche Aufsicht zu schulen, besteht unverändert fort.

Was die Kommission als Mindestüberlegungen nennt

Die Kommission beschreibt vier Schritte, die eine Organisation durchdenken sollte. Für ein Qualifizierungsprogramm lassen sie sich direkt als Planungsfragen lesen:

Schritt Leitfrage für L&D
Allgemeines Verständnis Was ist KI, wie funktioniert sie, welche KI nutzen wir, welche Chancen und Gefahren gibt es?
Rolle der Organisation Entwickeln wir KI-Systeme selbst oder nutzen wir Systeme anderer?
Risiko der Systeme Was müssen Beschäftigte über die konkreten Systeme und deren Risiken wissen?
Zuschnitt der Maßnahmen Wie unterscheiden sich Vorwissen und Einsatzkontext der Zielgruppen?

Rechtliche und ethische Aspekte gehören laut Kommission zu allen vier Punkten dazu. Ein Beispiel aus den Antworten zeigt, wie niedrig die Schwelle liegt: Auch wer ChatGPT nur für Werbetexte oder Übersetzungen nutzt, sollte über spezifische Risiken wie erfundene Inhalte (Halluzinationen) informiert sein.

Für Unternehmen, in denen Fachabteilungen mit KI eigene Tools bauen, ist der zweite Punkt besonders interessant. Ein Citizen Developer, also eine Mitarbeiterin ohne Entwicklerrolle, die mit KI-Werkzeugen eigene Anwendungen erstellt, nutzt KI nicht nur, sondern baut unter Umständen KI-Funktionen in ein internes Tool ein. Welche Rolle das Unternehmen damit im Sinne der Verordnung einnimmt, sollten Sie mit Ihrer Rechtsabteilung klären.

Kein Test, kein Zertifikat, aber eine nachvollziehbare Dokumentation

Drei Klarstellungen der Kommission entlasten Personalentwicklung spürbar:

  • Keine Messpflicht. Artikel 4 verlangt nicht, das KI-Wissen der Beschäftigten zu messen, und Unternehmen müssen kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantieren.
  • Kein Zertifikat. Ein Zertifikat ist nicht erforderlich. Es genügt, Schulungen und andere begleitende Maßnahmen intern festzuhalten.
  • Keine vorgeschriebene Struktur. Ein eigener KI-Beauftragter oder ein KI-Gremium ist für Artikel 4 nicht vorgeschrieben.

Gleichzeitig warnt die Kommission davor, es sich zu leicht zu machen. Beschäftigte nur die Bedienungsanleitung eines Tools lesen zu lassen, dürfte in vielen Fällen nicht wirksam sein. Gefragt sind Schulungen und Anleitungen, die zur jeweiligen Zielgruppe und zum Einsatzzweck passen. Ein festes Format oder eine Pflichtschulung gibt es nicht.

Wer kontrolliert und worauf es ankommt

Zuständig für Aufsicht und Durchsetzung sind nicht das EU-AI-Office, sondern die nationalen Marktüberwachungsbehörden. Die Pflicht selbst gilt bereits seit dem 2. Februar 2025, die Aufsichts- und Durchsetzungsregeln seit August 2026. Sanktionen sollen verhältnismäßig sein und den Einzelfall berücksichtigen. Wahrscheinlicher werden sie nach Einschätzung der Kommission dann, wenn sich ein Vorfall auf fehlende Schulung oder Anleitung zurückführen lässt.

Die Kommission sammelt außerdem Praxisbeispiele in einem öffentlichen Verzeichnis. Diese Beispiele nachzuahmen, begründet aber ausdrücklich keine Vermutung, die Pflicht erfüllt zu haben.

Was das für Ihr Qualifizierungsprogramm bedeutet

Wenn kein Niveau mehr vorgegeben ist, verschiebt sich die Arbeit von der Frage „Wie viel?“ zur Frage „Für wen, wozu und wie dokumentiert?“. Daraus ergeben sich vier praktische Konsequenzen:

  1. Zielgruppen statt Gießkanne. Die Kommission hält unterschiedliche Vertiefungsstufen ausdrücklich für angemessen. Wer nur Texte mit einem Assistenten überarbeitet, braucht andere Inhalte als jemand, der Auswertungen oder kleine Anwendungen baut. Wie ein solches Stufenmodell aussehen kann, beschreiben wir im Beitrag zum Kompetenzmodell für Citizen Developer.
  2. Kontext in die Inhalte. Die genutzten Systeme, ihre Risiken und die Datenregeln Ihres Hauses gehören in jede Stufe, nicht nur allgemeines KI-Wissen.
  3. Dokumentation von Anfang an mitplanen. Eine schlichte interne Teilnahme- und Inhaltsdokumentation hilft Ihnen, die Schulungspflicht nachvollziehbar zu dokumentieren. Ein Zertifikat ersetzt sie nicht und wird auch nicht verlangt.
  4. Schulung und Regeln zusammen denken. Wer Fachabteilungen beim Bauen eigener Tools qualifiziert, braucht klare Freigaben. Unsere Seite zur Governance beschreibt ein Ampelmodell dafür, und der Beitrag zu Schatten-IT durch KI-Tools zeigt, warum Verbote allein nicht reichen.

Die Kommission selbst geht übrigens ähnlich vor: Sie hat für ihr Personal Lernpakete für verschiedene Zielgruppen geschnürt, ein internes Kompetenzraster entwickelt und ein Netzwerk von KI-Champions aufgebaut.

Fazit

Artikel 4 ist seit dem Omnibus weniger eine Frage des Mindestniveaus und mehr eine Frage sinnvoller, zielgruppengerechter Maßnahmen, die Sie nachvollziehbar festhalten. Für Personalentwicklung ist das eine Chance: Statt ein Pflichtmodul abzuhaken, können Sie Lernpfade so zuschneiden, dass sie im Arbeitsalltag tatsächlich ankommen.

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